Unser Versicherungspaket, das wir zusammen mit der Provinzial anbieten, kann für 49 € bis zum 01. Mai durch Ankreuzen im Anmeldeformular gebucht werden. Dieses Versicherungspaket ist speziell auf unsere Freizeiten abgestimmt. Mit Buchung des Pakets tritt für den Teilnehmenden die Reiserücktrittskostenversicherung in Kraft. Außerdem ist der Teilnehmende durch die Auslandskrankenversicherung sowie die Haftpflicht- und Unfallversicherung auch während der Freizeit bestens geschützt.
Das IFJ-Versicherungspaket beinhaltet u. a. folgende Leistungen:
Leistungsauszug der Auslandskrankenversicherung*
100% Kostenerstattung
• Für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für erforderliche Arzneimittel
• Für Heilmittel und unfallbedingte Hilfsmittel bis zu 150 €
• Für schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie Reparatur von Prothesen bis insgesamt 300 €
• Für einen medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder der nächstgelegenen Arztpraxis
• Für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Hause in Höhe der Mehraufwendungen
• Für die Bestattung im Ausland oder die Überführung im Todesfall
Leistungsauszug der Haftpflicht- und Unfallversicherung*
• Kapitalzahlung bei Invalidität durch Unfall (Grundsumme 26.000 €)
• Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (10 € pro Tag)
• Kapitalzahlung bei Tod durch Unfall (6.000 €)
• Bergungskosten bis zu 5.000 € und Kosten für kosmetische Operationen bis zu 5.000 € sind beitragsfrei mitversichert
• Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten
Leistungsauszug der Reiserücktrittskostenversicherung*
• Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
• Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch
• Ersatz der Hinreisemehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt angefallen wären
Gründe für die Inanspruchnahme sind unter anderem Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete
schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person durch
betriebsbedingte Kündigung, Nichtversetzung eines Schülers/einer Schülerin.
Schadensabwicklung:
Bei Versicherungsfällen während der Freizeit (z. B. Arztbesuch) geht die IFJ in der Regel in Vorleistung und leitet nach der Freizeit die Rechnung an die Eltern weiter. Diese können den Schaden dann gegenüber der Versicherung geltend machen. Handelt es sich z. B. um einen Reiserücktritt, sollten sich die Eltern direkt mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung setzen.
Die genauen Konditionen können in unserer Geschäftsstelle erfragt werden. Bei Buchung des Pakets wird außerdem ein Schreiben zugeschickt, in dem wir die Details zur Vorgehensweise im Schadensfall erläutern.
* Diese Leistungsübersicht stellt nur einen Auszug dar. Die vollständige Leistungsbeschreibung und die Versicherungsbedingungen stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung. Alle Angaben ohne Gewähr.