AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

 

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an einer Jugendfreizeit mit der Internationalen Freizeit-Jugend e.V. (IFJ e.V., Brückenstr. 9, 54441 Kanzem) und der damit verbundenen Vor- und Nachbereitung.

 

1) Allgemeines:

Die von der IFJ e.V. veranstalteten Freizeiten haben den Charakter eines Campingurlaubs. Aus der Natur dieser Reiseart können sich Komforteinbußen gegenüber dem gewohnten Lebensumfeld ergeben.

2) Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages über die Teilnahme an einer Jugendfreizeit:

a) Mit Veröffentlichung der Sommer-Freizeiten startet die Voranmeldephase. Mit der Anmeldung in der Voranmeldephase bekundet der/die Teilnehmende Interesse an der ausgewählten Freizeit bzw. weiteren Wunsch-Freizeiten, Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibungen. Es ist die Angabe von bis zu vier Freizeit-Wünschen mit Priorisierung (1. – 4.) und eine Anmeldung als Gruppe von bis zu sechs Personen möglich. Es besteht keine Garantie zum Erhalt eines Platzes. Mit der Anmeldung zur Voranmeldephase erkennt der/die Teilnehmende die allgemeinen Geschäftsbedingungen der IFJ e.V. an.
Mit der Reservierungsbestätigung eines Platzes durch die Zuteilung nach der Voranmeldephase bietet die IFJ e.V. den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt zustande, nachdem die IFJ e.V. das, durch die Personensorgeberechtigten unterschriebene, Anmeldeformular (inklusive Reisevollmacht) zurückerhält und die Zahlung der ersten Rate eingegangen ist.

b) Bei direkter Reservierung nach der Voranmeldephase und bei weiteren Angeboten der IFJ e.V. neben den Sommer-Freizeiten findet die Reservierung des Platzes unmittelbar statt. Nach Reservierung bietet die IFJ e.V. den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt nach Erhalt des unterschriebenen Anmeldeformulars (inklusive Reisevollmacht) und der Zahlung der ersten Rate zustande. Mit der Reservierung erkennt der/die Teilnehmende die allgemeinen Geschäftsbedingungen der IFJ e.V. an.

c) Mit der Teilnahmebestätigung erhält jede/-r Teilnehmende ein Merkblatt mit Hinweisen zu Ausrüstung, Abfahrtsort und –zeit sowie zwingend erforderlichen Dokumenten und der Anschrift des Campingplatzes bzw. des Freizeitziels

d) Eine Übertragung der gebuchten Freizeit auf eine andere Person ist nicht möglich.

 3) Kosten:

a) Mit der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises (inkl. gebuchter Zusatzleistungen, z. B. Versicherungspaket) bargeldlos auf das Konto DE20 5855 0130 0001 0406 33 fällig. Das Zahlungsziel hierfür beträgt 14 Tage ab der Reservierungsbestätigung.

b) Der Restbetrag in Höhe von 75 % des Gesamtpreises ist bei Sommerfreizeiten bis spätestens 30.04. (bei Ski- bzw. Osterfreizeiten bis 15.01., bei Herbstfreizeiten bis 15.08.) des Freizeitjahres zu entrichten.

c) Beträgt die Zeit von der Anmeldung bis zur Abfahrt der Freizeit weniger als 14 Tage, ist die Zahlung des Gesamtpreises unmittelbar, spätestens aber bis zur Abreise zu leisten. Die IFJ e.V behält sich vor einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

d) Die IFJ e.V. behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern:

d.1) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die IFJ e.V. vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
d.2) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die IFJ e.V. vom Reisenden verlangen.
d.3) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden  Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der IFJ e.V. erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
d.4) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die IFJ e.V. verteuert hat.

e)  Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die Unterrichtung der/des Teilnehmenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für die IFJ e.V. nicht vorhersehbar waren.

f) Die IFJ e.V. ist verpflichtet, der/dem Teilnehmenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in d.1) und d.2) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Die IFJ e.V. darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen.

g) Bei Reisepreiserhöhungen von mehr als 8% gilt Absatz 4 e)

4) Rücktritt:

a) Der Rücktritt vom Reisevertrag durch eine/-n Teilnehmende/-n richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen für Reiseverträge und ist unter Beachtung der Bestimmungen über die Rückerstattung und der Bearbeitungsgebühr grundsätzlich bis zum Reiseantritt möglich.

b) Bei Rücktritt der/des Teilnehmenden bis einschließlich 31. Januar des Kalenderjahres der entsprechenden Sommerfreizeit (bei Ski- bzw. Osterfreizeiten bis einschließlich 30. Oktober des Vorjahres der entsprechenden Freizeit, bei Herbstfreizeiten bis einschließlich 30. April des Kalenderjahres der entsprechenden Freizeit) wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € fällig. Bis zu den hier genannten Daten fallen keine Stornierungsgebühren an.

Anfallende Stornierungsgebühren, anteilig des Freizeitpreises:

Bis 12 Wochen vor der Freizeit                                  25%

Bis 6 Wochen vor der Freizeit                                   50%

Weniger als 6 Wochen vor der Freizeit                     75%

Die Kosten für das gebuchte Versicherungspaket sind nicht erstattungsfähig.

Es gilt das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der IFJ e.V.. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Stornierung.

Es besteht bei Rücktritt der/des Teilnehmenden kein Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungs- und Stornierungsgebühr, selbst wenn die Freizeit seitens der IFJ e.V. zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt wird.

c) Wenn für eine Freizeit bis vier Wochen vor Freizeitbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, behält sich die IFJ e. V. vor, die Freizeit durch Mitteilung an die Teilnehmenden, abzusagen und vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von vier Wochen erstattet.

d) Ist die IFJ e. V. aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt) an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so tritt die IFJ e. V. vom abgeschlossenen Vertrag zurück. In diesem Fall erfolgt die Erklärung über den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes. Bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von vier Wochen erstattet.

e)  Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise-Leistungen wird die IFJ e.V. die Änderungen dem Kunden unverzüglich mitteilen und eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb dieser Frist die Änderungen anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise, sofern angeboten, zu verlangen. Reagiert der Kunde auf die mitgeteilte Änderung durch den Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde hinzuweisen.

 

 

5) Pflichten der Teilnehmenden:

a) Zu den besonderen Reiseerfordernissen bei Gruppenreisen, die von der IFJ e. V. angeboten werden, zählen insbesondere soziales Verhalten sowie die Beachtung gesetzlicher Bestimmungen im Heimat-, Durchreise- und Zielland. Sollte gegen eine oder mehrere dieser gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen einschlägiger Jugendschutzgesetze oder die des Betäubungsmittelgesetzes, verstoßen werden oder auffallend gemeinschaftsschädigendes Verhalten an den Tag gelegt werden, so liegt es im Ermessen der IFJ e.V. oder der jeweiligen Freizeitleitung, die/den Teilnehmende/-n von dieser und/oder zukünftigen Freizeiten auszuschließen. Die dabei anfallenden Kosten sind von den Sorgeberechtigten zu tragen bzw. werden diesen in Rechnung gestellt.

b) Die Betreuenden und/oder die Leitung einer Freizeit können die Verwendung von Sportgeräten oder die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten durch die Teilnehmenden während der Freizeit in Einzelfällen nach eigenem Ermessen von der Teilnahme an Unterweisungen, Schulungen, Theorie- und/oder Praxisunterricht abhängig machen. Ein Ausschluss von derartigen Aktivitäten kann sowohl aus sicherheitsrelevanten als auch aus pädagogischen Gründen gerechtfertigt sein.

c) Die IFJ e.V. informiert die Teilnehmenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen. Die/der Teilnehmende hat die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen. Werden die Voraussetzungen seitens der/des Teilnehmenden nicht geschaffen, besteht kein Anspruch auf kostenfreien Rücktritt.

6) Beschränkung der Haftung:

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

7) Schlussbestimmungen:

a) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder unvollständigen Bestimmung/-en tritt die gesetzliche Regelung, die dem Vertragszweck inhaltlich am nächsten ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
                                                                             
b) Die IFJ e. V. behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Der Vertragspartner wird vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen und deren konkreten Inhalt informiert. Die aktive Zustimmung zu den geänderten AGB ist erforderlich. Der Vertragspartner ist berechtigt, der Geltung der geänderten AGB zu widersprechen.

c) Diese AGB treten zum 15.09.2026 in Kraft.

 

 

 

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