AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an einer Freizeit mit der Internationalen Freizeit-Jugend e.V. (IFJ e.V., Brückenstr. 9, 54441 Kanzem) und der damit verbundenen Vor- und Nachbereitung.

1) Allgemeines:
Die von der IFJ e.V. veranstalteten Freizeiten haben den Charakter eines Campingurlaubs. Aus der Natur dieser Reiseart können sich Komforteinbußen gegenüber dem gewohnten Lebensumfeld ergeben.

2) Anmeldung:
a) Die persönliche Teilnahme an einer Freizeit ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung gewährleistet. Diese wird nach Eingang der geforderten Anzahlung sowie nach Rücksendung des unterschriebenen Anmeldeformulars zugestellt. Rücktrittsrechte aus besonderen Gründen werden hiervon nicht berührt.
b) Mit der Teilnahmebestätigung erhält jede/-r Teilnehmende ein Merkblatt mit Hinweisen zu Ausrüstung, Abfahrtsort und –zeit sowie zwingend erforderlichen Dokumenten und der Anschrift des Campingplatzes bzw. des Freizeitziels.

3) Kosten:
a) Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Freizeitpreises, ggf. zuzüglich zugebuchter Extras (Versicherungspaket etc.), fällig. Das Zahlungsziel hierfür beträgt 14 Tage ab Anmeldung.
b) Der Restbetrag in Höhe von 75 % des Freizeitpreises ist bei Sommerfreizeiten bis spätestens 30.04. (bei Ski- bzw. Osterfreizeiten bis 15.01.) des Freizeitjahres zu entrichten. Bei einer Anmeldung nach diesem Termin wird der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen fällig.
c) Beträgt die Zeit bis zur Abfahrt der Freizeit weniger als 14 Tage, ist die Zahlung bis spätestens zum Abfahrtstag zu leisten. Sollte der Teilnahmebetrag nicht vollständig bis 14 Tage vor Beginn der Ferienfreizeit eingegangen sein, ist eine Teilnahme an der Freizeit lediglich durch Zahlung des ausstehenden Teil- bzw. Gesamtbetrags in bar, spätestens bei der Abfahrt, möglich.
d) Die IFJ e.V. behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der/die Teilnehmende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt.

4) Rücktritt:
a) Wenn für eine Freizeit bis acht Wochen vor Freizeitbeginn nicht genügend Teilnehmende angemeldet sind, oder in Fällen von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, behält sich die IFJ e.V. vor, die Freizeit durch Mitteilung an die Teilnehmenden, frühestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Freizeit, abzusagen. Die IFJ e.V. bemüht sich, den Teilnehmenden in diesem Fall die Teilnahme an einer anderen Freizeit zu ermöglichen, oder gleichwertigen Ersatz zu schaffen. Bereits gezahlte oder eingezogene Beträge werden mit dem für die Ersatzfreizeit fälligen Preis aufgerechnet oder bei Nichtantritt unverzüglich zurückerstattet.
b) Der Rücktritt vom Reisevertrag durch eine/-n Teilnehmende/-n richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen für Reiseverträge, und ist unter Beachtung der Bestimmungen über die Rückerstattung und der Bearbeitungsgebühr grundsätzlich bis zum Reiseantritt möglich.
c) Bei Rücktritt der/des Teilnehmenden bis 12 Wochen vor dem Abreisetag werden 25 % Bearbeitungsgebühr fällig. Erfolgt der Rücktritt bis 6 Wochen vor dem Abreisetag, werden 50 % der Teilnahmegebühr einbehalten. Bei einem späteren Rücktritt werden nur noch 25 % erstattet. Es gilt das Versanddatum der E-Mail bzw. das Datum des Poststempels. Es besteht bei Rücktritt der/des Teilnehmenden kein Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr, selbst wenn die Freizeit seitens der IFJ e.V. zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt wird.

5) Pflichten der Betreuenden:
a) Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Freizeit der IFJ e.V. treten die Betreuenden und insbesondere die Leitung der jeweiligen Freizeit in die Pflichten der Sorgeberechtigten ein und werden diese in einer sowohl den Eltern als auch den hohen Standards der IFJ e.V. genügenden Weise für den entsprechenden Zeitraum ausüben.
b) Im Rahmen von Sportkursen oder sonstigen, durch externe Anbieter/-innen organisierten Veranstaltungen, können die Betreuenden ihre Pflicht zur Aufsicht über die Gruppe oder den Einzelnen an beauftragte, entsprechend qualifizierte Dritte für die Dauer des Kurses oder der Veranstaltung übertragen.
c) Auf Ausflügen und Besichtigungen kann den Teilnehmenden in einer der jeweiligen Situation angepassten Weise die Möglichkeit gewährt werden, sich ohne Aufsicht in einer Gruppe von mindestens 3 Personen in einem räumlich begrenzten Umfeld für eine vorgegebene Dauer frei zu bewegen.
d) In Notfällen sind die Betreuenden berechtigt, ärztlichem Fachpersonal gegenüber nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen zu treffen, die die Gesundheit des Kindes bzw. der/des Teilnehmenden betreffen, wenn die Eltern einer/eines Teilnehmenden nicht erreicht werden konnten. Die Eltern werden selbstverständlich so schnell wie möglich benachrichtigt.

6) Teilnehmende:
a) Alle Teilnehmenden müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Leitung der Freizeit ist über chronische Erkrankungen, Allergien sowie Erkrankungen der Teilnehmenden, die die regelmäßige oder akute Einnahme von Medikamenten erfordern, in einer Frist, beginnend bei dem Vortreffen zur Freizeit bis spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise, durch eine sorgeberechtigte Person schriftlich zu unterrichten. Auf diese Verpflichtung wird am Vortreffen zur Freizeit noch einmal hingewiesen.
b) Zu den besonderen Reiseerfordernissen bei Gruppenreisen, die von der IFJ e.V. angeboten werden, zählen insbesondere soziales Verhalten sowie die Beachtung gesetzlicher Bestimmungen im Heimat-, Durchreise- und Zielland. Sollte gegen eine oder mehrere dieser gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen einschlägiger Jugendschutzgesetze oder die des Betäubungsmittelgesetzes, verstoßen werden oder auffallend gemeinschaftsschädigendes Verhalten an den Tag gelegt werden, so liegt es im Ermessen der IFJ e.V. oder der jeweiligen Freizeitleitung, die/den Teilnehmende/-n von dieser und/oder zukünftigen Freizeiten auszuschließen. Die dabei anfallenden Kosten werden den Eltern in Rechnung gestellt.
c) Wenn keine gegenteilige, formlose Erklärung der Eltern vorliegt, ist davon auszugehen, dass alle Teilnehmenden unter fachkundiger Leitung am Baden (Freibad, Meer, See etc.) sowie an weiteren Wassersportaktivitäten teilnehmen dürfen. Bei sonstigen sportlichen Betätigungen im Rahmen der Freizeit werden keine Kenntnisse der jeweiligen Sportart vorausgesetzt. Die Einwilligung der sorgeberechtigten Person zur Teilnahme der/des Teilnehmenden an den in der Freizeit angebotenen Aktivitäten erfolgt mit Anmeldung zur Freizeit, sofern keine gegenteilige Erklärung vorliegt. Eine derartige gegenteilige Erklärung berechtigt nicht zur Minderung des Teilnahmepreises.
d) Die Betreuenden und/oder die Leitung einer Freizeit können die Verwendung von Sportgeräten oder die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten durch die Teilnehmenden während der Freizeit in Einzelfällen nach eigenem Ermessen von der Teilnahme an Unterweisungen, Schulungen, Theorie- und/oder Praxisunterricht abhängig machen. Ein Ausschluss von derartigen Aktivitäten kann sowohl aus sicherheitsrelevanten als auch aus pädagogischen Gründen gerechtfertigt sein.
e) Die IFJ e.V. informiert die Teilnehmenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen. Die/der Teilnehmende hat die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen. Werden die Voraussetzungen seitens der/des Teilnehmenden nicht geschaffen, besteht kein Anspruch auf kostenfreien Rücktritt.

7) Sonstiges:
a) Mit der Anmeldung durch eine sorgeberechtigte Person werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
b) Alle vertraglichen Ansprüche verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Tag der vorgesehenen Rückkehr.
c) Zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Durchführung der Freizeiten und der Kundenbetreuung werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden und ihrer Sorgeberechtigten erhoben, gespeichert und verwendet.
d) Im Laufe der Freizeiten entstehendes Bild-, Ton- und Videomaterial darf lediglich von der IFJ e.V. im Rahmen ihrer gewöhnlichen Tätigkeiten verwendet werden. Mit der Buchung einer Freizeit willigt die/der Teilnehmende bzw. die/der Sorgeberechtigte in die Nutzung und Veröffentlichung der entstehenden Aufnahmen durch die IFJ e.V. bis auf Weiteres ein. Gegen die Verwendung oder Veröffentlichung einzelner Aufnahmen kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden.
e) Unbeschadet der Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen der Ziel- oder Durchreiseländer, ist auf alle vertraglichen oder außervertraglichen Schuldverhältnisse zwischen der IFJ e.V. und dem/der Teilnehmenden, bzw. dessen/deren Sorgeberechtigten, deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der IFJ e.V.
f) Diese AGB treten zum 01.10.2020 in Kraft.
g) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung/-en tritt die gesetzliche Regelung, die dem Vertragszweck inhaltlich am nächsten ist.

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