AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an einer Freizeit mit der Internationalen Freizeit-Jugend e.V. (IFJ e.V., Brückenstr. 9, 54441 Kanzem) und der damit verbundenen Vor- und Nachbereitung.

1) Allgemeines:
Die von der IFJ e.V. veranstalteten Freizeiten haben den Charakter eines Campingurlaubs. Aus der Natur dieser Reiseart können sich Komforteinbußen gegenüber dem gewohnten Lebensumfeld ergeben.

2) Anmeldung:
a) Die persönliche Teilnahme an einer Freizeit ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung gewährleistet. Diese wird nach Eingang der geforderten Anzahlung sowie nach Rücksendung des unterschriebenen Anmeldeformulars zugestellt. Rücktrittsrechte aus besonderen Gründen werden hiervon nicht berührt.
b) Mit der Teilnahmebestätigung erhält jede/-r Teilnehmende ein Merkblatt mit Hinweisen zu Ausrüstung, Abfahrtsort und –zeit sowie zwingend erforderlichen Dokumenten und der Anschrift des Campingplatzes bzw. des Freizeitziels.

c) Eine Übertragung der gebuchten Freizeit auf eine andere Person ist nicht möglich.

3) Kosten:
a) Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises (inkl. gebuchter Zusatzleistungen, z. B. Versicherungspaket), fällig. Das Zahlungsziel hierfür beträgt 14 Tage ab Anmeldung.
b) Der Restbetrag in Höhe von 75 % des Gesamtpreises ist bei Sommerfreizeiten bis spätestens 30.04. (bei Ski- bzw. Osterfreizeiten bis 15.01.) des Freizeitjahres zu entrichten. Bei einer Anmeldung nach diesem Termin wird der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen fällig.
c) Sollte der Gesamtpreises nicht vollständig bis 14 Tage vor Beginn der Ferienfreizeit eingegangen sein, so behält sich die IFJ e. V. das Recht vor, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
d) Beträgt die Zeit von der Anmeldung bis zur Abfahrt der Freizeit weniger als 14 Tage, ist die Zahlung des Gesamtpreises bis spätestens zum Abfahrtstag zu leisten.
e) Die IFJ e.V. behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der/die Teilnehmende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt.

4) Rücktritt:
a) Der Rücktritt vom Reisevertrag durch eine/-n Teilnehmende/-n richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen für Reiseverträge und ist unter Beachtung der Bestimmungen über die Rückerstattung und der Bearbeitungsgebühr grundsätzlich bis zum Reiseantritt möglich.
b) Bei Rücktritt der/des Teilnehmenden bis einschließlich 31. Januar des Kalenderjahres der entsprechenden Freizeit (bei Ski- bzw. Osterfreizeiten bis einschließlich 30. Oktober des Vorjahres der entsprechenden Freizeit) wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € fällig. Bis zu den hier genannten Daten fallen keine Stornierungsgebühren an.

Anfallende Stornierungsgebühren, anteilig des Freizeitpreises:

Bis 12 Wochen vor der Freizeit                                  25%

Bis 6 Wochen vor der Freizeit                                    50%

Weniger als 6 Wochen vor der Freizeit                     75%

Die Kosten für das gebuchte Versicherungspaket sind nicht erstattungsfähig.

Es gilt das Versanddatum der E-Mail bzw. das Datum des Poststempels. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Stornierung.

Es besteht bei Rücktritt der/des Teilnehmenden kein Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungs- und Stornierungsgebühr, selbst wenn die Freizeit seitens der IFJ e.V. zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt wird.

c) Wenn für eine Freizeit bis acht Wochen vor Freizeitbeginn nicht genügend Teilnehmende angemeldet sind, behält sich die IFJ e. V. vor, die Freizeit durch Mitteilung an die Teilnehmenden, spätestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Freizeit, abzusagen und vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von vier Wochen erstattet.
d) Ist die IFJ e. V. aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt) an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so tritt die IFJ e. V. vom abgeschlossenen Vertrag zurück. In diesem Fall erfolgt die Erklärung über den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes. Bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von vier Wochen erstattet.

5) Pflichten der Betreuenden:
a) Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Freizeit der IFJ e.V. treten die Betreuenden und insbesondere die Leitung der jeweiligen Freizeit in die Pflichten der Sorgeberechtigten ein und werden diese in einer sowohl den Sorgeberechtigten als auch den hohen Standards der IFJ e.V. genügenden Weise für den entsprechenden Zeitraum ausüben.
b) Im Rahmen von Sportkursen oder sonstigen, durch externe Anbieter/-innen organisierten Veranstaltungen, können die Betreuenden ihre Pflicht zur Aufsicht über die Gruppe oder den Einzelnen an beauftragte, entsprechend qualifizierte Dritte für die Dauer des Kurses oder der Veranstaltung übertragen.
c) Auf Ausflügen und Besichtigungen kann den Teilnehmenden in einer der jeweiligen Situation angepassten Weise die Möglichkeit gewährt werden, sich ohne Aufsicht in einer Gruppe von mindestens 3 Personen in einem räumlich begrenzten Umfeld für eine vorgegebene Dauer frei zu bewegen.
d) In Notfällen sind die Betreuenden berechtigt, ärztlichem Fachpersonal gegenüber nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen zu treffen, die die Gesundheit des Kindes bzw. der/des Teilnehmenden betreffen, wenn die Sorgeberechtigten einer/eines Teilnehmenden nicht erreicht werden konnten. Die Sorgeberechtigten werden selbstverständlich so schnell wie möglich benachrichtigt.

6) Teilnehmende:
a) Alle Teilnehmenden müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die IFJ e. V. ist über chronische Erkrankungen, Allergien sowie Erkrankungen der Teilnehmenden, die die regelmäßige oder akute Einnahme von Medikamenten erfordern, in einer Frist, beginnend bei dem Vortreffen zur Freizeit bis spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise, durch eine sorgeberechtigte Person schriftlich zu unterrichten.
b) Zu den besonderen Reiseerfordernissen bei Gruppenreisen, die von der IFJ e. V. angeboten werden, zählen insbesondere soziales Verhalten sowie die Beachtung gesetzlicher Bestimmungen im Heimat-, Durchreise- und Zielland. Sollte gegen eine oder mehrere dieser gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen einschlägiger Jugendschutzgesetze oder die des Betäubungsmittelgesetzes, verstoßen werden oder auffallend gemeinschaftsschädigendes Verhalten an den Tag gelegt werden, so liegt es im Ermessen der IFJ e.V. oder der jeweiligen Freizeitleitung, die/den Teilnehmende/-n von dieser und/oder zukünftigen Freizeiten auszuschließen. Die dabei anfallenden Kosten sind von den Sorgeberechtigten zu tragen bzw. werden diesen in Rechnung gestellt.
c) Wenn keine gegenteilige, formlose Erklärung der Sorgeberechtigten vorliegt, ist davon auszugehen, dass alle Teilnehmenden unter fachkundiger Leitung am Baden (Freibad, Meer, See etc.) sowie an weiteren Wassersportaktivitäten teilnehmen dürfen. Bei sonstigen sportlichen Betätigungen im Rahmen der Freizeit werden keine Kenntnisse der jeweiligen Sportart vorausgesetzt. Die Einwilligung der sorgeberechtigten Person zur Teilnahme der/des Teilnehmenden an den in der Freizeit angebotenen Aktivitäten erfolgt mit Anmeldung zur Freizeit, sofern keine gegenteilige Erklärung vorliegt. Eine derartige gegenteilige Erklärung berechtigt nicht zur Minderung des Teilnahmepreises.
d) Die Betreuenden und/oder die Leitung einer Freizeit können die Verwendung von Sportgeräten oder die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten durch die Teilnehmenden während der Freizeit in Einzelfällen nach eigenem Ermessen von der Teilnahme an Unterweisungen, Schulungen, Theorie- und/oder Praxisunterricht abhängig machen. Ein Ausschluss von derartigen Aktivitäten kann sowohl aus sicherheitsrelevanten als auch aus pädagogischen Gründen gerechtfertigt sein.
e) Die IFJ e.V. informiert die Teilnehmenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen. Die/der Teilnehmende hat die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen. Werden die Voraussetzungen seitens der/des Teilnehmenden nicht geschaffen, besteht kein Anspruch auf kostenfreien Rücktritt.

7) Sonstiges:
a) Mit der Anmeldung durch eine sorgeberechtigte Person werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
b) Alle vertraglichen Ansprüche verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Tag der vorgesehenen Rückkehr.
c) Zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Durchführung der Freizeiten und der Kundenbetreuung werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden und ihrer Sorgeberechtigten erhoben, gespeichert und verwendet.
d) Im Laufe der Freizeiten entstehendes Bild-, Ton- und Videomaterial darf lediglich von der IFJ e.V. im Rahmen ihrer gewöhnlichen Tätigkeiten verwendet werden. Mit der Buchung einer Freizeit willigt die/der Teilnehmende bzw. die/der Sorgeberechtigte in die Nutzung und Veröffentlichung der entstehenden Aufnahmen durch die IFJ e.V. bis auf Weiteres ein. Die Einwilligung zur Verwendung oder Veröffentlichung einzelner Aufnahmen kann jederzeit widerrufen werden.
e) Unbeschadet der Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen der Ziel- oder Durchreiseländer, ist auf alle vertraglichen oder außervertraglichen Schuldverhältnisse zwischen der IFJ e.V. und dem/der Teilnehmenden, bzw. dessen/deren Sorgeberechtigten, deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der IFJ e.V.

8) Schlussbestimmungen:
a) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder unvollständigen Bestimmung/-en tritt die gesetzliche Regelung, die dem Vertragszweck inhaltlich am nächsten ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vetrtrag als lückenhaft erweist.                                                                    
b) Die IFJ e. V. behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Der Vertragspartner wird vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen und deren konkreten Inhalt informiert. Die aktive Zustimmung zu den geänderten AGB ist erforderlich. Der Vertragspartner ist berechtigt, der Geltung der geänderten AGB zu widersprechen. Falls die aktive schriftliche Zustimmung der geänderten AGB nicht innerhalb der genannten Frist erfolgt, so behält sich die IFJ e. V. das Recht vor, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
c) Diese AGB treten zum 15.09.2025 in Kraft.

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